Am 1. Mai 2019 schaltete die Deutsche Post die Faxfunktion ihres E-POSTBRIEF-Dienstes ab. Für den deutschen Mittelstand war das ein unauffälliger, aber folgenreicher Verlust: Steuerberater, Kanzleien, Arztpraxen und kleine Betriebe hatten dort eine der wenigen Optionen gefunden, ein Fax zu versenden, ohne einen eigenen Anschluss zu unterhalten und ohne einen Monatsvertrag abzuschließen. Sieben Jahre später tauchen in deutschen Foren immer noch Fragen nach einem vertragsfreien Nachfolger auf. Dieser Beitrag ordnet ein, was weggefallen ist und welche realen Alternativen heute bestehen.
Was E-Post Fax war – und warum es gefehlt hat
E-Post Fax war ein Zusatzmodul des E-POSTBRIEF-Dienstes (gestartet 2010). Nutzerinnen und Nutzer luden ein PDF oder ein eingescanntes Dokument in das Online-Portal der Deutschen Post hoch; der Dienst stellte es an eine klassische Faxnummer zu. Abgerechnet wurde pro gesendetes Fax über das vorhandene E-POSTBRIEF-Guthaben. Keine Monatsgebühr, keine Mindestlaufzeit, keine Hardware.
Genau diese Form passte zum typischen Mittelstandsbedarf: ein Fax ans Finanzamt zur fristgerechten Übermittlung, eine Vollmacht an ein Gericht, ein Rezeptwiderspruch an die Krankenkasse, eine Erklärung an die Kassenärztliche Vereinigung. Nicht täglich, aber verlässlich, und rechtlich sauber dokumentiert durch den Sendebericht – für die Textform nach § 126b BGB und als Zugangsnachweis nach § 130 BGB. Faxe sind in Deutschland weiterhin rechtlich bindend, wenn Absicht, Integrität und Zustellnachweis gegeben sind.
Mit der Abschaltung im Mai 2019 fiel diese Option weg. Die Deutsche
Post hat die Faxfunktion nicht ersetzt; die aktuelle Produktseite zu
E-POSTBRIEF führt keinen Faxversand mehr, und die Preisliste 09/2026
enthält kein Faxangebot. Fachmedien wie channelpartner.de und
pcwelt.de dokumentierten den Schritt seinerzeit; eine Ankündigung des
Nachfolgers blieb aus.
Die drei Wege, die geblieben sind
Wenn Sie heute ein Fax verschicken müssen, bleiben in Deutschland drei realistische Optionen. Jede hat ihre Berechtigung – und ihre Grenzen.
1. Copyshop oder Hotel-Business-Center
Viele Copyshops in Universitätsstädten sowie Business-Center größerer Hotels bieten Faxversand an. Vorteil: keine Vorbereitung nötig, Papierdokumente werden direkt angenommen. Nachteil: Sie sind an Öffnungszeiten gebunden, zahlen oft einen Mindestbetrag pro Sendung, und bei fristgebundenen Dokumenten (Finanzamt, Gericht) addiert sich der Weg zur ohnehin knappen Zeit.
2. Eigenes Faxgerät oder VoIP-Fax-Adapter
Ein gebrauchtes Faxgerät kostet wenig; der laufende Betrieb nicht. Sie brauchen einen Analoganschluss (zunehmend selten) oder einen VoIP-Adapter mit Fax-Unterstützung, und Sie zahlen die monatliche Grundgebühr des Telefonanschlusses dauerhaft – auch in Monaten, in denen Sie kein Fax senden. Für Praxen und Kanzleien mit täglichem Faxbedarf lohnt sich das. Für den unregelmäßigen Nutzer, der früher E-Post Fax verwendete, ist es strukturell dasselbe Vertragsmodell, dem er ausweichen wollte.
3. Online-Faxdienste
Hier gibt es zwei Modelle: Abo-Dienste mit monatlicher Grundgebühr und einem Inklusivkontingent, oder Pay-per-Use-Dienste, die ausschließlich pro gesendetes Fax abrechnen. Für regelmäßige Vielfaxer sind Abos günstiger. Für genau die Personengruppe, die früher E-Post Fax nutzte – mehrere Faxe im Jahr, kein tägliches Aufkommen – ist das Abo ein Rückschritt. Pay-per-Use bildet dasselbe Nutzungsmuster ab, das E-POSTBRIEF-Kundinnen und -Kunden ohnehin gewohnt waren: Guthaben oder Einzelzahlung, pro Fax abgerechnet, keine Vertragsbindung.
Warum Pay-per-Use zu E-Post-Fax-Nutzern passt
Der eigentliche Punkt ist nicht die Technik, sondern das Preismodell. Wer die Deutsche Post für Faxversand gewählt hat, hatte sich bewusst gegen den Monatsvertrag entschieden. Diese Entscheidung ist 2026 immer noch gültig: unregelmäßiger Faxbedarf rechtfertigt keine laufende Grundgebühr. Ein Pay-per-Use-Dienst behält Sie dort, wo Sie waren – ohne Konto, ohne Abo, ohne Kündigungsfristen.
PayPerFax ist genau dieser Dienst. Sie laden Ihr Dokument hoch, geben die Zielfaxnummer ein und zahlen pro Fax per PayPal oder Kreditkarte – ab 2 € für die ersten 3 Seiten, weitere Seiten zu 0,75 € pro Seite. Keine Registrierung, keine Mindestlaufzeit, keine monatliche Grundgebühr. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, Übermittlungsprotokolle werden nach dem Versand gelöscht, die Infrastruktur ist DSGVO-konform. Für Steuerberater, Kanzleien und Praxen, die früher mit E-Post Fax gearbeitet haben, ist das die strukturell nächstliegende Fortsetzung.
Dass die Deutsche Post die Faxfunktion abgeschaltet hat, bedeutet nicht, dass das Faxen für die Mittelstandsworkflows verschwunden ist, die auf ihr aufsetzten. Behörden, Gerichte und Krankenkassen nehmen weiterhin Faxe entgegen und erwarten in bestimmten Konstellationen sogar explizit diesen Zustellweg. Was gefehlt hat, war ein vertragsfreier Zugang. Den gibt es wieder.
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